Handwerker-Splitter & 1.200-€-Tracker

Teile deine Handwerkerrechnung auf und schätze die mögliche jährliche Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

DeutschlandDeutsche Steuerregeln
Stand 2026Regeln für 2026
Klare AufteilungArbeit & Material
KostenlosOhne Anmeldung

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Preise auf der Rechnung
Voraussetzungen prüfenBitte bestätige alle zutreffenden Angaben.

Mögliche Steuerermäßigung ⓘ

— €

20 % der begünstigten Kosten dieser Rechnung, vor Jahres- und Steuergrenzen

Begünstigte Kosten—
20-%-Betrag—
Material ausgeschlossen—

Jahrestracker 2026

2026
0,00 € von 1.200 € erfasst1.200,00 € rechnerisch frei
Mögliche Ermäßigung
0,00 €
Max. pro Haushalt/Jahr
1.200 €
Verbleibend (hier erfasst)
1.200,00 €
Begünstigte Kosten im Jahr
0,00 €
Rechnerischer 20-%-Betrag
0,00 €
Nach Einkommensteuergrenze nutzbar
Ohne Steuerangabe nicht berechenbar

Erfasste Zahlungen 2026

DatumGewerkBegünstigtAnrechenbar
Noch keine Rechnungen erfasst.

Bei begünstigten Handwerkerleistungen nach § 35a EStG können 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Haushalt und Jahr, die Einkommensteuer mindern. Trenne die belegten Rechnungsposten und prüfe die Voraussetzungen. Der Tracker zeigt nur die hier eingegebenen Zahlungen – keine garantierte Erstattung.

Rechnung verstehen · Jahresgrenze prüfen

Handwerkerleistungen absetzen: So gehst du vor

Der Rechner zeigt einen möglichen Betrag nach § 35a Abs. 3 EStG. Ob du ihn tatsächlich nutzen kannst, hängt von den Nachweisen, den übrigen Rechnungen deines Haushalts und deiner verbleibenden Einkommensteuer ab.

Rechnung richtig aufteilen

Übertrage ausgewiesene Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Materialkosten bleiben ausgeschlossen. Fehlt die Aufteilung, bitte den Rechnungsaussteller um eine ergänzte oder korrigierte Rechnung – schätze den Lohnanteil nicht selbst.

Zahlung und Maßnahme prüfen

Bewahre Rechnung und Zahlungsnachweis auf. Begünstigt sind grundsätzlich Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt (EU/EWR). Barzahlung zählt nicht; für geförderte Maßnahmen und anderweitig geltend gemachte Kosten gelten Ausschlüsse.

Jahresbetrag einordnen

Der Haushalts-Höchstbetrag beträgt 1.200 € pro Jahr, nicht pro Rechnung oder Person. Berücksichtige auch Rechnungen außerhalb dieses Trackers. Die Ermäßigung betrifft die Jahressteuererklärung, nicht dein monatliches Nettogehalt.

Nachvollziehbares Beispiel · bereits inklusive Umsatzsteuer

Welche Kosten zählen?

Eine fiktive Rechnung enthält 1.000 € Arbeitskosten, 100 € Maschinenkosten, 50 € Fahrtkosten und 800 € Material.

Begünstigte Kosten1.150 €

Davon 20 %230 €

Material (ausgeschlossen)800 €

230 € sind der rechnerische Betrag vor der jährlichen Haushaltsgrenze und der tatsächlichen Einkommensteuer. Keine garantierte Erstattung.

Wichtige Sonderfälle

Gemischte Umsatzsteuersätze

Die Netto-Eingabe rechnet alle Positionen mit einem gemeinsamen Steuersatz hoch. Bei mehreren Steuersätzen nur die jeweils belegten Bruttowerte eingeben. Keine pauschale Mischsteuer schätzen.

Miete und Eigentümergemeinschaft

Auch Mieter und Wohnungseigentümer können begünstigte Anteile aus geeigneten Neben- oder Jahresabrechnungen bzw. Bescheinigungen geltend machen. Nachweis und steuerliche Zuordnung des Jahres können abweichen; dieser Rechnungstracker bildet solche Sonderfälle nicht automatisch ab.

Förderung und andere Steuerabzüge

Für öffentlich geförderte Maßnahmen und bereits anderweitig steuerlich berücksichtigte Kosten bestehen Einschränkungen. Prüfe eine Maßnahme gesondert; der konservative Rechner sperrt angekreuzte Förderfälle, statt eine Zulässigkeit zu unterstellen.

Bereits genutzter Jahresbetrag

Der Tracker berücksichtigt nur die hier während dieser Sitzung erfassten Rechnungen. Frühere Rechnungen, weitere Haushaltsmitglieder und andere Steuerermäßigungen werden nicht automatisch übernommen. Der ausgewiesene Rest ist deshalb nur rechnerisch.

Häufige Fragen zu § 35a Handwerkerleistungen

Wie viel kann ich für Handwerkerleistungen steuerlich absetzen?

Bei begünstigten Maßnahmen beträgt die Steuerermäßigung 20 % der berücksichtigungsfähigen Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Haushalt und Jahr. Der Betrag mindert die Einkommensteuer nur im rechtlich zulässigen Umfang; er ist keine pauschale Auszahlung.

Zählen Material, Fahrtkosten und Maschinenkosten?

Materialkosten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Nachweisbare Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten können dazugehören, einschließlich der jeweils zugehörigen Umsatzsteuer. Die Aufteilung muss sich aus Rechnung oder geeigneter Bescheinigung ergeben.

Was mache ich ohne separat ausgewiesene Lohnkosten?

Bitte den Handwerksbetrieb um eine korrigierte Rechnung oder eine zulässige ergänzende Aufteilung. Auch eine prozentuale Aufteilung durch den Rechnungsaussteller kann ausreichen. Den Arbeitsanteil selbst zu schätzen ist nicht zulässig; der Rechner setzt bis zum Nachweis 0 € an.

Ist eine Zahlung per SEPA-Lastschrift erlaubt?

Eine Überweisung oder nachweisbare SEPA-Lastschrift auf das Konto des Leistungserbringers kann die Zahlungsanforderung erfüllen. Bewahre den entsprechenden Kontoauszug auf. Barzahlung ist nicht begünstigt.

Kann ich als Mieter Handwerkerkosten aus Nebenkosten absetzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Dein Anteil an den begünstigten Kosten muss aus der Abrechnung oder einer Bescheinigung hervorgehen. Insbesondere bei Jahresabrechnungen kann der Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung von einer direkt bezahlten Rechnung abweichen.

Wird die Ermäßigung meinem monatlichen Nettolohn zugerechnet?

Nein. § 35a wird grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung für das jeweilige Jahr berücksichtigt. Das monatliche Nettogehalt bleibt unverändert. Der Jahrestracker ist außerdem keine Berechnung deines endgültigen Steuerbescheids.

Offizielle Rechtsgrundlagen und Grenzen

Grundlage sind § 35a EStG (Gesetze im Internet) und die BMF-Anwendungshinweise, Anhang 27b. Die Hinweise erläutern unter anderem Rechnungsaufteilung, Zahlungsnachweise sowie Fälle bei Mietern und Wohnungseigentümern.

Der Rechner berücksichtigt nur den hier dargestellten Umfang nach § 35a Abs. 3 EStG. Haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2, § 35c und individuelle Sonderfälle werden nicht gesondert berechnet. Unverbindliche Berechnung. Keine Steuerberatung.

Optional: Monatsnetto vergleichen

Monatliches Netto separat schätzen

Dieser vereinfachte Zusatzrechner ist vom §35a-Ergebnis getrennt und deckt nicht alle Lohnabrechnungsfälle ab. Für ausführliche Eingaben und Erklärungen nutze den Brutto-Netto-Rechner. Prüfe besonders die Angaben zu Kindern und Pflegeversicherung; die vorausgewählten Antworten sind nicht automatisch deine persönlichen Verhältnisse.

§35a: nur in der Jahressteuererklärung, nicht im Monatsnetto. Arbeitskosten getrennt, Material ausgeschlossen, unbar zahlen. Höchstens 1.200 € je Haushalt/Jahr. Unverbindlich · Keine Steuerberatung.