Minijob oder Teilzeit?
Vergleiche Minijob und versicherungspflichtige Teilzeit: geschätztes Netto, Rentenbeiträge und ausdrücklich unvollständige Arbeitgeberkosten.
Dein Vergleich pro Monat
Wichtiger Vergleichshinweis: Die Arbeitgeberwerte sind nur Teilbeträge: Beim Minijob sind hier Pauschalabgaben und Umlagen enthalten, bei der Teilzeit dagegen nur die regulären Arbeitgeber-Sozialbeiträge. Sie sind keine vollständig vergleichbaren Gesamtkosten.
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| Wert | Minijob mit RV (Regelfall) | Minijob mit RV-Befreiung | Teilzeit / Midijob |
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Berechnungsdetails & Grenzen
Wichtig: Die Arbeitgeberkosten sind nur eine Teilschätzung. Für den gewerblichen Minijob sind Unfallversicherungsbeiträge nicht enthalten. Für die Teilzeit fehlen außerdem ggf. Umlagen (U1/U2), Insolvenzgeldumlage, Unfallversicherung und weitere Personalkosten. Die Minijob-KV-Pauschale von 13 % schafft allein keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Die individuelle 2-%-Pauschsteuer wird hier vom Arbeitgeber getragen; andere Versteuerungen sind nicht berechnet.
2026: Minijob-Modell mit regelmäßig höchstens 603 € Monatsbrutto; ab 603,01 € Midijob, über 2.000 € reguläre Teilzeit. Gewerblicher Arbeitgeber, gesetzliche Versicherung und vom Arbeitgeber getragene 2-%-Pauschsteuer vorausgesetzt. Individuelle Stunden-/Mindestlohnprüfung nicht enthalten.
Minijob-Grenze 2026: Was dieser Vergleich zeigt
Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist eine geringfügige Beschäftigung, deren regelmäßig erwarteter Monatsverdienst 2026 im Durchschnitt höchstens 603 € beträgt. Das entspricht bei zwölf gleichbleibenden Monaten 7.236 €. Einzelne schwankende Monate und gesetzliche Ausnahmen prüft dieser Rechner nicht. Offizielle Minijob-Regeln.
Regelmäßige Verdienste von 603,01 € bis 2.000 € fallen im Jahr 2026 grundsätzlich in den Midijob-Übergangsbereich. Darüber berechnet das Tool normale sozialversicherungspflichtige Teilzeit. Deutsche Rentenversicherung: Grenzen 2026.
Modellgrenzen vorab: Gewerblicher Minijob, gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitgeber übernimmt die 2-%-Pauschsteuer, und im Minijob werden zwei Rentenversicherungsvarianten gezeigt. Die Befreiung muss tatsächlich wirksam sein. Weitere Jobs, schwankende Entgelte, Sonderzahlungen, private Versicherung und Sonderfälle des RV-Mindestbeitrags werden nicht individuell geprüft. Der 13-%-KV-Pauschalbeitrag schafft allein keinen eigenen Krankenversicherungsschutz.
So nutzt du den Vergleich
- Trage den regelmäßig erwarteten Monatsverdienst beider Modelle ein.
- Wähle die tatsächlichen Steuer- und Versicherungsangaben für die Teilzeit und prüfe gegebenenfalls die Kinderfreibeträge.
- Vergleiche die geschätzten Nettobeträge. Prüfe zusätzlich Versicherungsschutz, Rentenstatus, Arbeitszeit und Vertragsbedingungen.
Ein einfaches Beispiel
Bei 603 € Minijob-Brutto beträgt der Arbeitnehmer-Rentenbeitrag im hier verwendeten Regelfall 21,71 €. Das modellierte Netto ist dann 581,29 €; bei tatsächlich wirksamer Befreiung wären es 603,00 €. Für die separate Teilzeit-Alternative wird das Netto mit den gewählten Lohnsteuer- und Sozialversicherungsdaten neu berechnet. Dieses Beispiel ist keine persönliche Empfehlung.
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?
Bei 13,90 € gesetzlichem Mindestlohn pro Stunde (2026) entsprechen 603 € rechnerisch rund 43,38 Stunden pro Monat. Die tatsächliche Arbeitszeit hängt vom vereinbarten Stundenlohn, regelmäßigen Verdienst und individuellen Vertrag ab. Die rechnerische Grundlage von zehn Wochenstunden ist keine allgemeine feste Stundengrenze. Stundenlohn und Arbeitsstunden werden in diesem Tool nicht eingegeben oder geprüft. Minijob-Zentrale: Mindestlohn und Stunden.
Weitere Unterschiede beachten
Ein Minijob allein begründet nicht automatisch einen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz; auch der Rentenversicherungsstatus unterscheidet sich. Vergleiche deshalb nicht nur das Netto, sondern auch deine übrige Absicherung, Arbeitszeit, bezahlten Urlaub und mögliche weitere Beschäftigungen. Arbeitsrechtliche Ansprüche wie Urlaub gelten grundsätzlich auch im Minijob. Details hängen von deinem konkreten Beschäftigungsverhältnis ab.
Häufige Fragen zu Minijob und Teilzeit
Was ist ein Minijob mit Verdienstgrenze?
Eine geringfügige Beschäftigung, bei der der regelmäßige durchschnittliche Monatsverdienst 2026 grundsätzlich höchstens 603 € beträgt. Für unregelmäßige Monatsentgelte gelten besondere Regeln; dieser Rechner verwendet gleichbleibende Modellbeträge.
Was passiert, wenn ich mehr als 603 € verdiene?
Bei regelmäßigem Verdienst ab 603,01 € beginnt 2026 grundsätzlich der Midijob-Übergangsbereich bis 2.000 €. Einzelne Überschreitungen führen nicht automatisch zum Verlust des Minijob-Status; dafür gelten besondere Regeln, die hier nicht berechnet werden.
Welche Steuern fallen beim Minijob an?
Dieses Modell setzt eine vom Arbeitgeber übernommene Pauschsteuer von 2 % voraus. Individuelle Versteuerung oder eine vom Arbeitnehmer übernommene Pauschsteuer werden nicht berechnet. Die Teilzeitspalte verwendet dagegen die individuellen Lohnsteuerangaben.
Kann ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Eine Befreiung kann unter den geltenden Voraussetzungen möglich sein; sie gilt nicht automatisch. Deshalb zeigt der Vergleich beide Modellvarianten getrennt. Bei sehr geringem Verdienst können Mindestbeitrag und Ausnahmen eine individuelle Prüfung erfordern.
Sind die Arbeitgeberkosten direkt vergleichbar?
Nein. Die Minijob-Spalte enthält hier bestimmte Pauschalabgaben und Umlagen, die Teilzeit-Spalte nur reguläre Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge. Unfallversicherung und weitere mögliche Kosten fehlen. Beide Werte sind ausdrücklich Teilbeträge.
Offizielle Quellen
Minijob-Zentrale: Verdienstgrenze · Minijob-Zentrale: Abgaben & Steuern · Minijob-Zentrale: Rentenversicherung · DRV: Midijob 2026 · Minijob-Zentrale: Arbeitszeit & Mindestlohn
Unverbindliche Berechnung. Keine Steuerberatung. Keine vollständige Lohnabrechnung und keine Prüfung deines individuellen Arbeitsvertrags.