1. Arbeitszeit festlegen
Prüfe, wie viele regelmäßige Wochenstunden im Vertrag stehen. Nutze bei Vollzeit und Teilzeit dieselbe Bezugsbasis.
Vergleiche Vollzeit und Teilzeit: Wie verändern sich Brutto, geschätztes Netto und deine Wochenstunden?
| Szenario | Stunden / Woche | Umfang | Brutto / Monat | Netto / Monat | Netto / Jahr* |
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* Modellhochrechnung bei zwölf vollen, gleichbleibenden Monaten in der jeweiligen Arbeitszeit. Kein Übergangsjahr, keine Sonderzahlungen und keine verbindliche Lohnabrechnung.
Der Rechner verteilt ein gleichbleibendes Monatsbrutto im Verhältnis der Wochenstunden und berechnet das Netto je Szenario neu. Er berücksichtigt gesetzliche Versicherung und zwölf gleichbleibende Monate; Boni, Sonderzahlungen, PKV und Minijobs werden nicht berechnet.
Wenn du beispielsweise von 40 auf 30 Wochenstunden wechselst und dein Monatsbrutto bei Vollzeit 4.000 € beträgt, ergibt die reine Stundenquote 3.000 € brutto bei Teilzeit. Das Netto sinkt nicht automatisch um denselben Prozentsatz, weil die Abzüge für jedes Gehalt neu berechnet werden müssen.
Prüfe, wie viele regelmäßige Wochenstunden im Vertrag stehen. Nutze bei Vollzeit und Teilzeit dieselbe Bezugsbasis.
Vergleiche die monatliche Netto-Differenz mit den freien Stunden. Das Ergebnis gilt nur für die angegebenen Steuer- und Versicherungsdaten.
Kläre Sonderzahlungen, Zulagen, Arbeitszeitverteilung und den geplanten Beginn mit deinem Arbeitgeber. Für eine einzelne Gehaltsberechnung nutze den Brutto-Netto-Rechner.
Der Rechner vergleicht reguläre monatliche Bruttobeträge und geschätzte Nettobeträge im Jahr 2026. Er nimmt ein während des gesamten Jahres unverändertes Stundenmodell an. Ein Wechsel mitten im Jahr, unregelmäßige Zuschläge, Bonuszahlungen, private Krankenversicherung oder ein Minijob werden nicht als vollständige Abrechnung modelliert. Bei Eltern können bestätigte ELStAM-Kinderfreibeträge erforderlich sein; zusätzliche Pflegeabschläge (PVA) sind noch nicht vollständig verifiziert. Die örtliche Kirchensteuer-Ausnahme in Bad Wimpfen ist in diesem Vergleich nicht separat auswählbar.
Auch im TVöD wird Tabellenentgelt bei Teilzeit grundsätzlich nach dem Verhältnis der vereinbarten zur regulären Arbeitszeit bemessen; tarifliche Ausnahmen sind zu beachten. Dieser Rechner enthält keine TVöD-Entgelttabellen, Entgeltgruppen, Stufen oder individuellen Zulagen und ist daher kein TVöD-Tabellenentgelt-Rechner.
Bei unverändertem Stundenlohn entspricht 30 ÷ 40 genau 75 % der Vollzeitstunden. Bei 4.000 € monatlichem Vollzeitbrutto sind das 3.000 € Teilzeitbrutto. Das Netto berechnet der Rechner anschließend separat.
Das hängt von deinem Brutto, der Steuerklasse, dem Bundesland sowie Kranken- und Pflegeversicherung ab. Der Ergebnisvergleich zeigt den monatlichen Netto-Unterschied zwischen deinen Szenarien statt einen festen Prozentsatz anzunehmen.
Nein. Es ist die monatliche Modellrechnung mal zwölf – so, als ob die gewählte Arbeitszeit das gesamte Jahr unverändert gälte. Ein Wechsel während des Jahres oder Sonderzahlungen können zu anderen Ergebnissen führen.
Der Rechner stoppt diese Variante, statt Beiträge zu schätzen. Für solche Fälle nutze den Minijob-Teilzeit-Vergleich.
Du kannst dein bekanntes monatliches Tarifbrutto als Ausgangswert eingeben. Entgeltgruppen, Erfahrungsstufen, Zulagen und Sonderregeln ermittelt dieses Tool nicht. Prüfe deinen Tarifvertrag separat.
§ 4 TzBfG – Teilzeit und anteilige Vergütung · § 8 TzBfG – Verringerung der Arbeitszeit · TVöD (VKA), § 24 Abs. 2 · BMF-Lohnsteuerrechner 2026
Unverbindliche Berechnung. Keine Steuerberatung. Maßgeblich sind deine tatsächliche Abrechnung und die jeweils anwendbaren Arbeits- und Tarifbedingungen.